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Impressum
Nutzungshinweise

Mit dieser Website informieren wir Sie über unser Unternehmen, unsere Dienstleistungen und Produkte. Diese Informationen stellen jedoch kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anders angegeben ist.


1. Haftungsausschluss

Alle auf der Website frei zugänglichen Inhalte dienen der allgemeinen Information. Für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der gebotenen Informationen übernehmen wir keine Gewährleistung/Haftung. Insbesondere können keinerlei Rechtsansprüche, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, begründet werden.

Diese Informationen stellen keine Fachberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Wenn Sie eine Fachberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an Hr. Christian Pfeifer +43 676 43 26 193 oder E-Mail: christian(at)pfeiferhaus.at

Wir übernehmen auch keine Haftung dafür, dass die über diese Website oder über eine verlinkte Website Dritter zur Verfügung gestellten Informationen frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.


2. Geistiges Eigentum

Das Design/Layout (Bilder, Illustrationen, Texte, Animationen etc.) und sämtliche Inhalte der Website sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben der Rechteinhaberin bzw. dem Rechteinhaber vorbehalten. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.


3. Datenschutz

Übermitteln Sie uns über diese Website personenbezogene Daten, werden diese ausschließlich für die angegebenen bzw. erforderlichen Zwecke verwendet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.


4. Datensicherheit

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das World Wide Web öffentlich zugänglich ist. Die freiwillige Übermittlung personenbezogener Daten und persönlicher Informationen über das World Wide Web erfolgt stets auf eigenes Risiko. Daten können dabei verloren gehen oder in die Hände Unbefugter gelangen.


5. Geschlechtsspezifische Formulierung (Gendering)

Wir bemühen uns um die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau. Wird dennoch nur die weibliche oder männliche Form verwendet, so dient dies einer größeren Verständlichkeit des Textes und gilt die gewählte Form für beide Geschlechter gleichermaßen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten unserer Website gleichermaßen angesprochen fühlen.


6. Cookies

Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Wir verwenden Funktionalitäts-Cookies (sind notwendig, um unsere Website bzw. deren Funktionalitäten in vollem Umfang nutzen zu können – bspw. bei Online-Formularen) und Performance- bzw. Webanalyse-Cookies (sammeln anonymisiert Informationen über das Nutzungsverhalten der User mit dem Ziel, die Benutzerfreundlichkeit der Website zu erhöhen).

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7. Google Analytics

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8. Bildnachweis

Alle Bilder sind, wo nicht explizit anders angegeben, unser Eigentum.

Bilder von Adobe Stock:
Drobot Dean (Frau mit Handy #101241815)
mbolina (Kletterer #102786052)
SFIO CRACHO (Handshake #109439683)
SFIO CRACHO (Mann Zukunft #106604330)
bluraz (Büroalltag #81455170)
baranq (Hann mit Handy #139493768)
YakobchukOlena (Mann und Frau Handshake #125525012)
your123 (Schloss #160900757)
Kitthanes (Recht-Hammer #195749170)

Shutterstock:
marvent (Männer Gespräch #446643151)
 

9. Schlussbestimmung

Auf die Nutzung der Informationen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.


10. Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Wenden Sie sich bitte an Hr. Christian Pfeifer +43 676 43 26 193 oder E-Mail: christian(at)pfeiferhaus.at      



Letzte Aktualisierung: 25.03.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Pfeifer Haus und dem Kunden. Für Verbrauchergeschäfte nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten diese Bedingungen nur insofern, als sie nicht dem Gesetz widersprechen.

2. Abweichende Bedingungen:
Sofern es sich beim zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in formschriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

3. Kostenvoranschläge:
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts Anderes vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt ist bei Auftragserteilung in der Auftragssumme enthalten. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

4. Rücktritt:
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die geschäftliche Verbindung nicht von ihm selbst angebahnt wurde, eine Vertragsbesprechung nicht vorausgegangen ist oder der Kunde seine Vertragserklärung weder in dem, vom Unternehmen für seine geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räume noch auf einem Messestand abgegeben hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden, wobei diese Frist mit Ausfolgung des Auftragscheines zu laufen beginnt.Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

5. Stornogebühren:
Bei einem Storno des Kunden ist die Firma Pfeifer Haus berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der Auftragssumme. Bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten ist die Firma Pfeifer Haus berechtigt, 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

6. Preisänderungen:
Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ab Betrieb ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten, bei Konsumenten inklusive Mehrwertsteuer. Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragsnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verhindern, ist der Auftragnehmer berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrecht erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrücklich ausgehandelt.

7. Geringfügige Leistungsänderungen:
Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist diese zu beheben. Geringfügige Abweichungen bei Naturmaterialien (Holz) und Abweichungen bei Farbtönen stellen keinen Mangel dar.

8. Maßangaben durch den Kunden:
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist und sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat die Firma Pfeifer Haus den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin anfallenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden:
Zur Leistungsausführung ist die Firma Pfeifer Haus erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Aufstellen allenfalls erforderlicher Gerüste und eventueller Mauerarbeiten sind vom Kunden beizustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Der Zimmerer ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse sind durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

10. Geistiges Eigentum:
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Firma Pfeifer Haus. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Pfeifer Haus. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist die Firma Pfeifer Haus jedenfalls, auch wenn es sich um kein Werk nach Urheberrechtsgesetz zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr, wie sie bei Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes in der Höhe von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten berechtigt.

11. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

12. Erfüllungsort:
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz der Fa. Pfeifer Haus .

13. Versendung:
Falls eine Lieferung “ ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen.
Die Firma Pfeifer Haus hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.

14. Liefertermine, Annahmeverzug:
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die angegebenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z. B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preis und Lasten des Kunden; dies gilt auch bei Teillieferungen.

15. Teillieferungen:
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

16. Lieferverzug:
Wird ein vereinbarter Liefertermin von der Firma Pfeifer Haus um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde der Firma Pfeifer Haus eine angemessene Nachfrist von zumindest zwei Wochen zu setzen.
Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.

17. Gefahrenübergang:
Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferung ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fälle mit Annahmeverzug im Sinne des Punktes 14.

18. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Pfeifer Haus . Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Pfeifer Haus berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

19. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum:
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung der Firma Pfeifer Haus untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind der Firma Pfeifer Haus sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und die Firma Pfeifer Haus schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

20. Versicherung von Vorbehaltseigentum:
Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag von über EUR 7000,- und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an die Firma Pfeifer Haus abgetreten.

21. Zahlungsverweigerung:
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn die Firma Pfeifer Haus die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber die Fa. Firma Pfeifer Haus eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesem Fall die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teil des Rechnungsbetrages.

22. Zahlung:
Die Zahlung hat grundsätzlich, bar ohne Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarungen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichen wird die Forderung der Firma Pfeifer Haus erst mit deren Einlösung getilgt, gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Aufträgen mit Bauträgern ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.

23. Mahn- und Inkassospesen:
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seiner vertraglichen Verpflichtung an die Firma Pfeifer Haus, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

24. Verzugszinsen:
Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die Firma Pfeifer Haus anlaufenden Kreditspesen – vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfällig darüber hinausgehenden Schadens – ein Zinssatz von 8 % über den jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Im Verbrauchergeschäft liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozent. Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für vertragsgemäßen Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 % p. a. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt davon unberührt.

25. Terminverlust:
Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn die Firma Pfeifer Haus ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist, sowie die Firma Pfeifer Haus den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindesten zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

26. Aufrechnung von Gegenforderungen:
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Pfeifer Haus nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

27. Gewährleistung:
Bei Verbrauchergeschäften geltend die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften geltend folgende Abweichungen: Die Ware bzw. das Werk ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung bzw. Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung nach Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ebenso erlöschen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, wenn die vom Mangel betroffenen Teile vom Kunden bzw. einem Dritten verändert wurden. Die Gewährleistungsfirst beträgt 6 Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunden zu beweisen. Die Firma Pfeifer Haus hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache. Regressansprüche nach § 933 b ABGB werden ausgeschlossen.

28. Verschleißteile:
Verschleißteile haben nur die, dem jeweilige Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

29. Haftung für Schäden:
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Bei Verbrauchergeschäften gilt es nicht für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Bei allen anderen als Verbrauchergeschäften wird die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung und Lieferung. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz geltend auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

30. Holzarten
Zimmererarbeiten sind in Fichte, Tanne oder Lärche zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden.

31. Produkthaftung:
Produkthaftungsansprüche die aus anderen Bestimmungen aus dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Allfällige Regeressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinne PHG gegen uns richten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Firma Pfeifer Haus verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

32. Adressänderungen:
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlungen trägt der säumige Teil.

33. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Voitsberg vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese für Klagen unseres Unternehmens gegen der Verbraucher nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

34. Salvatorische Klausel:
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
 
Pfeiferhaus
Christian Pfeifer
Muggauberg 133
A-8152 Stallhofen
 
Tel.: +43 676 / 43 26 193
christian@pfeiferhaus.at

Unternehmensgegenstand: Zimmereibetrieb
Unternehmensbezeichnung: Zimmereibetrieb
Gründungsjahr: 2006 (Pfeifer und Schutti OEG)
Geschäftsführer: Christian Pfeifer, Zimmermeister
Gerichtsstand: BG Voitsberg
UID-Nummer: ATU67046519

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Weitere Aufsichtsbehörde gemäß ECG: Keine
Zimmerei - Meisterbetrieb
Mitglied der WKO Steiermark

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